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Tägliche Trinkmenge vorschreiben?

„In einem aktuellen Urteil hat das Gericht festgestellt, dass die Krankenversicherung einem Querschnittsgelähmten nicht die tägliche Trinkmenge eines Einzelnen quasi „vorschreiben“ darf.
Es ging um die Kostenübernahme für Bettbeutel und Katheter des nach einem Unfall querschnittgelähmten Klägers. Die Krankenversicherung ging von einer fiktiven durchschnittlichen Trinkmenge aus und bewilligte die vorgenannten Hilfsmittel dazu in entsprechender Anzahl. Da der Kläger jedoch eine höhere tägliche Trinkmenge hat, kam er mit der bewilligten Anzahl an Kathetern und Bettbeuteln nicht aus. Das Gericht urteilte nun zugunsten des Klägers. Es sei ein Verstoß gegen die Menschenwürde hinsichtlich der Trinkmenge des Einzelnen von einem Durchschnittswert auszugehen.
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Gerichtsort
SG Dresden
Aktenzeichen
S 47 KR 105/13