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Die Grundsätze

Beratungs- und Unterstützungsgrundsätze

  1. Wir beraten und unterstützen Menschen, die ihren Assistenzbedarf und ihr Leben selbstbestimmt organisieren möchten. Unsere Beratung und gegebenenfalls auch dauerhafte Unterstützung umfasst die Themen Persönliche Assistenz, Arbeitsassistenz, Elternassistenz und Persönliches Budget.
  2. Einer unserer Grundsätze lautet: „Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache“, deshalb beraten wir nach der Philosophie des Peer Counseling (Beratung von Betroffenen für Betroffene). Die meisten unserer Berater haben eine Behinderung und Erfahrung mit Assistenz und dem Persönlichen Budget. So überlegen wir schon eine Quote für Mitarbeiter ohne Handicap einzuführen.
  3. Im Sinne der Selbstbestimmung sagt uns der Ratsuchende, was er sich wünscht und vorstellt. Danach richten wir die Beratung aus und versuchen einen Weg zur Verwirklichung der (Lebens-)vorstellungen aufzuzeigen. Wir sagen Ihnen nicht, was richtig oder falsch ist, denn diesbezüglich haben behinderte Menschen oft genug negative Erfahrungen gemacht. Wir versuchen Möglichkeiten und Grenzen darzustellen, um Ihnen z. B. eine Entscheidung zu erleichtern.
  4. Wir sind kein Verein, Stiftung oder sonstige gemeinnützige Organisation. Wir erhalten auch keine Projektförderung. Unser Interesse richtet sich ausschließlich auf die Zufriedenheit unserer Kunden. Mit dem Erreichen zufriedener Kundschaft wollen wir kostendeckend und vielleicht sogar gewinnbringend arbeiten, wie es beispielsweise Steuer- und Finanzberater tun.
  5. Unsere Beratung ist bis zur Antragsbewilligung kostenlos. Bei Antragsbewilligung stellen wir unseren Aufwand dem Leistungsträger   in Rechnung. Bisher konnten unsere Kunden die Rechnungen immer vom bewilligten Budget begleichen. Bei stetiger Unterstützung wird unser Aufwand  im Laufe der Zeit im Rahmen des bewilligten Budgets abgegolten.