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Elternassistenz

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Wenn Menschen mit Behinderung Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder wünschen, können sie als Leistung der sozialen Teilhabe Elternassistenz beantragen. Diese kann das Zusammenleben für Menschen mit Behinderungen und ihren Kindern in vielerlei Weise erleichtern und gewährleisten, dass die Elternrolle umfassend wahrgenommen werden kann. Seit dem 1. Januar 2018 ist der Rechtsanspruch auf Elternassistenz im Gesetz eindeutig formuliert.

So steht es in der Einladung zum Fachtag "Selbstbestimmt Eltern sein, Assistenz für Eltern mit Behinderung" der am 14.06.2022 im Kreishaus Detmold von der EUTB Detmold veranstaltet wurde.

Auf dem Podium saßen E. Weitershagen LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe für das Kompetenzzentrum Soziale Teilhabe und P. Walter vom LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe als Regionalplaner auf der einen Seite auf der anderen C. Rischer für das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg und A. Schneider EUTB Hannover / Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.

Aus aktuellem Anlass haben  Herr Einhoff und Herr Keeve am Fachtag teilgenommen und sich in verschiedenen Arbeitsgruppen informiert