Beratungs- und Unterstützungsgrundsätze :
- 1. Einer unserer Grundsätze lautet: „Menschen mit Behinderung sind Experte in eigener Sache“, deshalb beraten wir u. a.nach der Philosophie des Peer Counseling (Beratung von Betroffenen für Betroffene).
- 2. Im Sinne der Selbstbestimmung sagt uns der Ratsuchende, was er sich wünscht und vorstellt. Danach richten wir den Inhalt und Umfang der Beratung aus.
- 3. Unsere Beratung ist bis zur Antragsbewilligung kostenlos. Nach der Antragsbewilligung stellt der Leistungsträger Budgetmittel worüber unsere Leistung bzw. Budgetassistenz abrechnet werden kann.
Beratungs- und Unterstützungsumfang:
- Beratung im Umgang mit dem persönlichen Budget ohne Rechtsberatung.
- Behördengänge/Begleitung im Antrags-, Widerspruchs-, Gerichtsverfahren
- Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
- Übernahme der Lohnabrechnung/-buchhaltung
- Budgetverwaltung: Führen des Budgetkontos und ausführen von Banküberweisungen, wenn die entsprechenden Gelder oder Kontozugang zur Verfügung gestellt werden.
- Überbrückung finanzieller Engpässe: Wir stellen finanzielle Mittel zur Verfügung, wenn das Budget mal nicht reicht oder noch nicht gezahlt wurde.
- Begleitung von Begutachtungen
- Unterstützung bei der Personalsuche
- Durchführung oder Begleitung von Vorstellungsgesprächen
- Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitspapieren: Einstellungen, Entlassungen, Arbeitszeugnissen etc.
- Unterstützung bei der Erstellung von Dienstplänen
- Verwaltung der Mitarbeiter-Zeitkonten
- Klärung von diversen arbeitsrechtlichen Fragen, z. B. bezüglich Arbeitszeit, Mindestlohn, Minijob, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch, Datenschutz
- Beratung und Begleitung im Zielvereinbarungsverfahren